Kein Brot für Enten und Schwäne
Seit 1. Januar 2023 ist im Kanton Aargau das Füttern von Wildtieren offiziell verboten. Dazu gehören auch die Wasservögel. Alle weiteren Informationen diesbezüglich finden Sie im Merkblatt der Hallwilersee Ranger.
Seit 1. Januar 2023 ist im Kanton Aargau das Füttern von Wildtieren offiziell verboten. Dazu gehören auch die Wasservögel. Alle weiteren Informationen diesbezüglich finden Sie im Merkblatt der Hallwilersee Ranger.